Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in Unternehmen

Die durch die geänderte Fassung der GD 332/2014 finanzierte staatliche Beihilferegelung unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in KMU (einschließlich Start-ups) und Großunternehmen durch die Finanzierung der Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Schaffung. Für die getätigten Investitionen erhalten Unternehmen, die mindestens 100 Arbeitsplätze schaffen, eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung in Höhe von bis…

Die Aktion 4.1.1 Investitionen in produktive Tätigkeiten (frühere Maßnahme 3) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 anlaufen

KMU mit einem Umsatzrückgang von mindestens 5 % im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019, die in den im Programm genannten förderfähigen Sektoren tätig sind, können eine nicht rückzahlbare Finanzierung von bis zu 1 Mio. EUR für Investitionsprojekte im Rahmen der Aktion 4.1.1. Investitionen in produktive Tätigkeiten erhalten, die durch das Operationelle Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 finanziert wird. Diese Informationen…

Durch staatliche Beihilfen finanzierte Investitionen von mehr als 1.000.000 EUR

Start-ups und Betreibergesellschaften, sowohl KMU als auch Großunternehmen, können über die durch die geänderte Fassung der GD 807/2014 finanzierte Beihilferegelung Finanzmittel für den Bau, das Leasing von Gebäuden sowie den Kauf von Ausrüstung und Software erhalten. Die Regelung ist derzeit offen und Unternehmen können Projekte im Rahmen der verfügbaren Mittel einreichen. Die staatliche Beihilferegelung dient der Finanzierung von Erstinvestitionen in…