Die durch die geänderte Fassung der GD 332/2014 finanzierte staatliche Beihilferegelung unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in KMU (einschließlich Start-ups) und Großunternehmen durch die Finanzierung der Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Schaffung.
Für die getätigten Investitionen erhalten Unternehmen, die mindestens 100 Arbeitsplätze schaffen, eine nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 50 % des Wertes der Lohnkosten, die in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze entstehen.
Durch eine Erstinvestition müssen Arbeitsplätze geschaffen werden. Unter Erstinvestition versteht man die Gründung eines neuen Betriebs, die Erweiterung der Kapazität eines bestehenden Betriebs, die Diversifizierung der Produktion eines bestehenden Betriebs oder eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses in einem bestehenden Betrieb.
Die Regelung ist jetzt offen und Unternehmen können Projekte im Rahmen der verfügbaren Mittel einreichen.
Wise Finance Solutions hat Erfahrung im Zugang und in der Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit dem Förderprogramm HG 332/2014 und kann Sie beim Zugang zu dieser Finanzierungsquelle unterstützen. Für eine kostenlose Analyse der Förderungswürdigkeit Ihres Unternehmens und zur Erörterung der wichtigsten Aspekte der Finanzierungsquelle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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