Die Aktion 4.1.1 Investitionen in produktive Tätigkeiten (frühere Maßnahme 3) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 anlaufen

KMU mit einem Umsatzrückgang von mindestens 5 % im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019, die in den im Programm genannten förderfähigen Sektoren tätig sind, können eine nicht rückzahlbare Finanzierung von bis zu 1 Mio. EUR für Investitionsprojekte im Rahmen der Aktion 4.1.1. Investitionen in produktive Tätigkeiten erhalten, die durch das Operationelle Programm für Wettbewerbsfähigkeit 2014-2020 finanziert wird. Diese Informationen basieren auf dem Leitfaden für Antragsteller – Konsultationsfassung – September 2021.

Die Intensität der öffentlichen Finanzierung beträgt: 95 % für Kleinstunternehmen, 90 % für kleine Unternehmen und 85 % für mittlere Unternehmen.

Die förderfähigen Sektoren sind: Verarbeitendes Gewerbe (ohne die Codes 11 Herstellung von Getränken, 12 Herstellung von Tabakwaren und 254 Herstellung von Waffen und Munition), Baugewerbe, Groß- und Einzelhandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, Verwaltungs- und unterstützende Dienstleistungstätigkeiten, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Unterhaltung, Kultur und Erholung, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Die folgenden Investitionen werden finanziert:

  • – Bau/Erwerb/Erweiterung von Produktions-/Dienstleistungsstätten – höchstens 50 % des Projektwerts;
  • – Ausstattung mit materiellen und immateriellen Gütern.

Das Projekt muss Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen in Höhe von mindestens 20 % des gesamten Projektwerts umfassen.

Bei der vorgeschlagenen Investition muss es sich um eine Erstinvestition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handeln, d. h. um eine Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Gründung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in Produkte, die zuvor nicht in der Betriebsstätte hergestellt wurden, oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Die endgültige Fassung des Leitfadens für Antragsteller wird in der nächsten Zeit veröffentlicht, gefolgt von der Veröffentlichung der Aufforderung, die 30 Kalendertage lang zur Einreichung von Projekten offen steht. Die Aufforderung erfolgt im Rahmen des zugewiesenen Budgets im Wettbewerb. Die für das Projekt erforderliche Mindestpunktzahl beträgt 70 Punkte.

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